wussten sie schon, dass Patienten im Bereich der Lymph­drainage unterversorgt sind?

Die Manuelle Lym­phdrainage kommt dann zum Ein­satz, wenn es gilt, Schwellun­gen nach Oper­a­tio­nen, nach Kreb­s­be­hand­lun­gen oder nach Ver­let­zun­gen zu reduzieren. Die pos­i­tiv­en Effek­te wur­den durch etliche Stu­di­en bere­its gut belegt. Vor allem Kreb­spa­tien­ten benöti­gen diese Form der Ther­a­pie über Jahre hin­weg, wenn Lym­ph­knoten ent­fer­nt oder durch eine Bestrahlung beschädigt wur­den. Diese Ther­a­pie dür­fen nur zer­ti­fizierte Ther­a­peuten nach ein­er ein­monati­gen Vol­lzeit-Fort­bil­dung durch­führen.

Lym­phdrainage am Knie
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Doch die Lym­phdrainage ist trotz der zeit- und kosten­in­ten­siv­en Zusatzaus­bil­dung für Ther­a­peuten nicht mehr rentabel, denn die Vergü­tung durch die Krankenkassen liegt weit unter dem Satz für andere phys­io­ther­a­peutis­che Leis­tun­gen, wie z. B. der Krankengym­nas­tik. Das geht so weit, dass nicht ein­mal mehr kos­ten­deck­end gear­beit­et wer­den kann und Phys­io­ther­a­pie-Prax­en diese Form der Behand­lung somit nicht mehr anbi­eten kön­nen.
Phys­io­ther­a­peutis­che Ver­bände set­zen sich seit Jahren dafür ein, die Vergü­tun­gen entsprechend anzu­passen, doch lei­der ist bis jet­zt bei den Ver­hand­lun­gen mit den geset­zlichen Krankenkassen keine Änderung erzielt wor­den. Das liegt vor allem an der soge­nan­nten Grund­lohn­sum­men­bindung, die sich aus den Kranken­ver­sicherungs­beiträ­gen berech­net. Die Vergü­tung ther­a­peutis­ch­er Leis­tun­gen ist seit Jahren an diese Summe gebun­den und kann daher nicht adäquat steigen.

Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz

Damit es in Zukun­ft keine Unter­ver­sorgung gibt, müsste diese Grund­lohn­sum­men­bindung abgeschafft wer­den. In einem aktuellen Geset­zen­twurf zur Stärkung der Heil- und Hil­f­s­mit­telver­sorgung (HHVG) wird dieses Prob­lem nun aufge­grif­f­en und die Grund­lohn­sum­men­bindung für drei Jahre aufge­hoben. In dieser Zeit kön­nen Krankenkassen und Ver­bände der Heilmit­teler­bringer auch Vergü­tun­gen ober­halb dieser Gren­ze vere­in­baren. Ver­bände und Ther­a­peuten kri­tisieren schon jet­zt, dass dieser Zeitraum nicht genü­gen wird, um die Vergü­tungssi­t­u­a­tion der Ther­a­peuten auf ein angemessenes Niveau zu heben.
Besserung erhof­fen sich Ther­a­peuten auch durch das Mod­el­lvorhaben zur „Blankoverord­nung“, welch­es eben­so im HHVG beschlossen wurde. Dabei verord­net der Arzt weit­er­hin die Phys­io­ther­a­pie, der Ther­a­peut kann allerd­ings selb­st entschei­den, welche Ther­a­piemeth­ode er anwen­det, wie oft er sie durch­führt und wie lange sie dauert. Ther­a­peuten erhal­ten dadurch eine größere Ver­sorgungsver­ant­wor­tung und kön­nen ihre Patien­ten ziel­gerichteter betreuen.