Die Manuelle Lymphdrainage kommt dann zum Einsatz, wenn es gilt, Schwellungen nach Operationen, nach Krebsbehandlungen oder nach Verletzungen zu reduzieren. Die positiven Effekte wurden durch etliche Studien bereits gut belegt. Vor allem Krebspatienten benötigen diese Form der Therapie über Jahre hinweg, wenn Lymphknoten entfernt oder durch eine Bestrahlung beschädigt wurden. Diese Therapie dürfen nur zertifizierte Therapeuten nach einer einmonatigen Vollzeit-Fortbildung durchführen.
Doch die Lymphdrainage ist trotz der zeit- und kostenintensiven Zusatzausbildung für Therapeuten nicht mehr rentabel, denn die Vergütung durch die Krankenkassen liegt weit unter dem Satz für andere physiotherapeutische Leistungen, wie z. B. der Krankengymnastik. Das geht so weit, dass nicht einmal mehr kostendeckend gearbeitet werden kann und Physiotherapie-Praxen diese Form der Behandlung somit nicht mehr anbieten können.
Physiotherapeutische Verbände setzen sich seit Jahren dafür ein, die Vergütungen entsprechend anzupassen, doch leider ist bis jetzt bei den Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen keine Änderung erzielt worden. Das liegt vor allem an der sogenannten Grundlohnsummenbindung, die sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen berechnet. Die Vergütung therapeutischer Leistungen ist seit Jahren an diese Summe gebunden und kann daher nicht adäquat steigen.
Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz
Damit es in Zukunft keine Unterversorgung gibt, müsste diese Grundlohnsummenbindung abgeschafft werden. In einem aktuellen Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) wird dieses Problem nun aufgegriffen und die Grundlohnsummenbindung für drei Jahre aufgehoben. In dieser Zeit können Krankenkassen und Verbände der Heilmittelerbringer auch Vergütungen oberhalb dieser Grenze vereinbaren. Verbände und Therapeuten kritisieren schon jetzt, dass dieser Zeitraum nicht genügen wird, um die Vergütungssituation der Therapeuten auf ein angemessenes Niveau zu heben.
Besserung erhoffen sich Therapeuten auch durch das Modellvorhaben zur „Blankoverordnung“, welches ebenso im HHVG beschlossen wurde. Dabei verordnet der Arzt weiterhin die Physiotherapie, der Therapeut kann allerdings selbst entscheiden, welche Therapiemethode er anwendet, wie oft er sie durchführt und wie lange sie dauert. Therapeuten erhalten dadurch eine größere Versorgungsverantwortung und können ihre Patienten zielgerichteter betreuen.