wussten Sie schon, dass sogenannte Heilmittel­richtlinien regeln, welche Therapie Sie bekommen?

Seit dem Jahr 2001 existieren die soge­nan­nten Heilmit­tel­richtlin­ien. Diese regeln die Ver­sorgung geset­zlich ver­sichert­er Patien­ten und sind für Ther­a­peuten, Ärzte und Krankenkassen verbindlich. Ein Bestandteil der Heilmit­tel­richtlin­ien ist der Heilmit­telkat­a­log.

Er lis­tet auf, welche medi­zinis­che Leis­tung in welch­er Menge bei welch­er Diag­nose vom Arzt ver­schrieben wer­den darf. Zu jed­er Diag­nose gibt es also eine laut Heilmit­tel­richtlin­ie angemessene Verord­nung. Diese soll dazu führen, dass jed­er Ver­sicherte eine aus­re­ichende, zweck­mäßige und wirtschaftliche Ver­sorgung erhält. Welche Leis­tun­gen das sind, entschei­det der Gemein­same Bun­de­sauss­chuss (G‑BA). Dieser set­zt sich aus der Kassenärztlichen und Kassen­zah­närztlichen Bun­desvere­ini­gung, der Deutschen Kranken­haus­ge­sellschaft und dem Spitzen­ver­band der Geset­zlichen Kranken­ver­sicherung (GKV) zusam­men. Ther­a­peuten sind nicht vertreten.

Die Heilmit­tel­richtlin­ien entschei­den also darüber, welche phys­io­ther­a­peutis­chen Maß­nah­men Sie als Patient in welchem Umfang bei Ihrer Erkrankung erhal­ten. Ohne eine den Heilmit­tel­richtlin­ien entsprechende Verord­nung des Arztes darf Sie der Phys­io­ther­a­peut nicht behan­deln. Seit dem 1. Juli 2014 ist es Pflicht, dass zu jed­er Diag­nose der passende ICD-10-Code auf dem Rezept aufge­führt ist. Der ICD-10-Code klas­si­fiziert Krankheit­en auf inter­na­tionaler Ebene. Jede Erkrankung hat einen eige­nen Code. Da bei jed­er Erkrankung nur bes­timmte Möglichkeit­en der Ther­a­pie erlaubt sind, ist der Phys­io­ther­a­peut verpflichtet, jedes Rezept darauf zu prüfen, ob die einzel­nen Merk­male zusam­men­passen („Rezept­prüf­pflicht“). Für Phys­io­ther­a­pieprax­en bedeutet das einen erhöht­en zeitlichen Ver­wal­tungsaufwand, der nicht bezahlt wird. Bei einem falsch aus­gestell­ten Rezept erhält der Ther­a­peut trotz erbrachter Leis­tung kein Geld von der Krankenkasse des Ver­sicherten.