Geldstücke_klein

Für die ärztliche Verord­nung ein­er KG, also ein­er Krankengym­nas­tik, bekommt die behan­del­nde Prax­is 15,14 Euro für die Behand­lung eines AOK-Patien­ten und 15,43 Euro für die eines Ersatzkassen-Ver­sicherten. Dafür sehen die geset­zlichen Krankenkassen eine Behand­lungszeit von min­destens 15 Minuten vor. In dieser Behand­lungszeit enthal­ten sind Leis­tun­gen wie die Befun­der­he­bung, Doku­men­ta­tion, Rezept­prü­fung oder das Schreiben von Arzt­bericht­en.